Unsere Leistungen

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Es trägt dazu bei, bestimmte Handlungen zu verbieten und Rechtsgüter wie Leben, Eigentum, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist der Teil der Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.

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Jugendrecht

Das Jugendrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich mit dem Jugendhilferecht, den Angeboten und Leistungen des Jugendamtes, dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz beschäftigt. Überschneidungen gibt es zwischen Jugend- und Familienrecht sowie zwischen Jugendrecht und Familienverfahrensgesetz.

Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages betreffen. Der Gesetzgeber hat das Kaufrecht in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert geregelt.

Medizinrecht

Medizinrecht beinhaltet ein breites Spektrum von Gesetzesvorschriften, die die Heilberufe, insbesondere den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf betreffen. Das Medizinrecht umfasst dabei die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, insbesondere das Arzthaftungsrecht.

Miet- und Eigentumsrecht

Im Mietrecht bestimmen sich die Rechtsbeziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen Seite sowie Vermieterinnen und Vermietern auf der anderen Seite in erster Linie nach dem Mietvertrag. Sind die vertraglichen Regelungen unvollständig oder weichen sie unzulässigerweise von mieterschützenden Vorschriften des Mietrechts ab, greifen ergänzend die gesetzlichen Regelungen ein, insbesondere die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.